Das neue Behindertenkonzept im Kanton Bern ("Berner Modell") hat ein Ziel: Die freie Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigung. Auch für die Bergquelle ist möglichst viel Selbstbestimmung für alle Mitarbeitenden und Bewohner zentral. Darum nehmen wir seit 2016 am Pilotprojekt "Berner Modell" teil.
So viel wie möglich selber bestimmen.
Die meisten Menschen mit Beeinträchtigung haben Betreuungsbedarf. Dieser wird im "Berner Modell" neu durch eine unabhängige Abklärungsstelle ermittelt. Diese nennt sich "indiBe". Die Grundlage für die Bedarfsabklärung bilden
Dazu wird ein Gespräch am Wohn- und/oder Arbeitsort geführt.
Von diesem Betreuungsbedarf ausgenommen sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Diese werden weiterhin durch Lohn, IV-Rente und Ergänzungsleistungen gedeckt.
Mit dem "Berner Modell" sollen alle Menschen mit Beeinträchtigung diejenige Betreuung und Pflege erhalten, welche sie persönlich benötigen. Sie können Ihre Wohnform wählen (Zuhause mit Assistenz oder in einer Institution). Zudem haben sie die Möglichkeit zur Wahl der betreuenden Person. Das heisst, auch Angehörige können Betreuung und Pflege von (teil-) stationären Angeboten übernehmen.
Für die Bergquelle bedeutet dies mehr Sicherheit und mehr Personal. Dank dem "Berner Modell" können wir mehr Leistungen als bisher in Rechnung stellen. Einerseits weil wir die effektiven Anwesenheitstage verrechnen dürfen. Andererseits weil der neu errechnete Unterstützungsbedarf höher liegt als die bisherigen Tagespauschalen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Subjektfinanzierung folgen frühestens im Jahr 2023. Unser Antrag auf Erhöhung der Nettobetriebskosten um 12 % anhand der Zahlen des Pilotprojektes wurde per Leistungsvertrag 2019 gutgeheissen.
Diese Webseiten helfen weiter bei Fragen rund um das "Berner Modell":